Rechtsfähiger Verein lt. Erlaß der Kgl. Hannov. Regierung v. 13. Juni 1855.
Der Verein führt den Namen "Familienverband der Freiherren von Hammerstein" und hat seinen Sitz in Hannover.
Organe des Verbandes sind:
a) der Familienrat (Vorstand)
b) der Familientag (Mitgliederversammlung)
Vorsitzender des Familienrates ist Christoph Freiherr von Hammerstein Gesmold.
Sie erreichen ihn per Email unter christophvonhammerstein [at] gmail.com
TUBS / CC0
Als Johann des Alten Siegel zuerst 1416 urkundlich nachgewiesen und seitdem von seinen Nachkommen, den Freiherrn von Hammerstein, ständig geführt in der vom gemeinsamen Stammvater Hans-Adam gebrauchten schönen, heraldisch und stilistisch einwandfreien Form.
Vereinigung des Kirchenfahnenwappens der Freiherrn von Hammerstein mit dem Hämmerwappen der 1417 ausgestorbenen rheinischen Burggrafen, das in der Form zu führen den Mitgliedern der Familie durch Königlichen Erlass des damaligen Prinzregenten von Hannover, späteren König Georg IV. von England und Hannover,
vom 6. Februar 1816 gestattet wurde.